Straßenverkehr und Pflichten der Fahrer
Diese Seite liefert einen Überblick über die Grundpflichten der Fahrer und Frachtführer im Bereich des Straßenverkehrs. Die Informationen basieren auf dem geltenden Recht der Tschechischen Republik und den verbindlichen Rechtsakten der Europäischen Union.
Hinweis: Die Straßenverkehrsinspektion ist nicht befugt, Fachstellungnahmen oder verbindliche Auslegungen der Rechtsvorschriften abzugeben.
SEITENINHALT
- Fahrtschreiber und Lenk- und Ruhezeiten
- Besonderheiten des Zugmaschinenbetriebs (80 km/h und mehr)
- Kontrollen und geforderte Dokumente
- Arbeitszeit des Fahrers
- Straßenverkehrsinspektion (INSID)
- Mautsystem
Die Problematik, die sich mit den Lenk- und Ruhezeiten und der Nutzung der Fahrtschreiber befasst, verändert sich derzeit. Dies sind die Schlüsselbereiche für Frachtführer und Fahrer:
Neue Pflicht für Kleintransporter (über 2,5 t) im internationalen Verkehr
- Ab dem 1. Juli 2026 werden der Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und die Pflicht zur Ausrüstung mit Fahrtschreibern auch auf Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr und bei der Kabotage, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) 2,5 Tonnen überschreitet, erweitert. Diese Pflicht erstreckt sich auf den gesamten internationalen gewerblichen Verkehr, falls keine unten erwähnte Ausnahme gilt.
- Die Austauschpflicht der Fahrtschreiber auf die Version G2V2: Für Kraftfahrzeuge im internationalen Verkehr gilt die Pflicht, mit der neuesten Generation der intelligenten Fahrtschreiber ausgerüstet zu sein.
- Regeln und Ausnahmen: Die Lenk- und Ruhezeiten richten sich nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, die technischen Angelegenheiten nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014. 165/2014. Es bestehen einige spezifische Ausnahmen (z.B. für Handwerker in einem Umkreis von 100 km), die sich u.a. auch je nach dem Gewicht des Kraftfahrzeuges unterscheiden.
Ausführlicher Ratgeber
Bezugnehmend auf den Umfang und die Komplexität dieser Problematik empfiehlt die Straßenverkehrsinspektion den interaktiven Ratgeber und die Auslegungen des Verkehrsministeriums, die auf diesen Seiten zur Verfügung stehen.
- Ratgeber zur Aufzeichnungspflicht – ein interaktives Werkzeug, das zeigt, welche Aufzeichnungen geführt werden müssen.
- Regeln zur Aufzeichnungspflicht – ausführliche Analyse der Lenk- und Ruhezeiten
- Überblick über die Ausnahmen von der Verordnung 561/2006 – wann kein Fahrtschreiber erforderlich ist.
Besonderheiten beim Betrieb von Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 80 km/h (sog. „Tatra-Traktoren“/Agrotrucks).
Bei Kraftfahrzeugen der Kategorie T (Traktoren) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 80 km/h kommt es zu einer grundlegenden Veränderung der Rechtslage im Vergleich zu langsameren Fahrzeugen.
- Entrichtungspflicht der elektronischen Maut: Die Benutzung gebührenpflichtiger Straßen durch Traktoren mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 80 km/h unterliegt der Mautpflicht. § 22 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 13/1997 Slg., über Straßenverkehrswege
- Fahrerlaubnis der Klasse C (+ E): Der Fahrer eines Traktors, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 80 km/h beträgt, muss im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C (ggf. auch der Klasse E) sein. § 80a Abs. 2 des Gesetzes Nr. 361/2000 Slg., über den Straßenverkehr
- Berufskraftfahrerqualifikation des Fahrers: Die Ausnahme von der Pflicht, im Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises zu sein, findet keine Anwendung auf Fahrer von Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 80 km/h. § 3 Abs. 5 Buchst. j) des Gesetzes Nr. 361/2000 Slg. über den Straßenverkehr
- Verkehrspsychologische Untersuchung: Der Fahrer eines Traktors, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 80 km/h beträgt, muss sich den regelmäßigen Untersuchungen unterziehen. § 87a Abs. 1 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 361/2000 Slg. über den Straßenverkehr
- Benutzung der Autobahnen und Kraftfahrstraßen Auf diesen Verkehrswegen sind nur Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ab 80 km/h gestattet. Deshalb können Schnellläufer-Traktoren hier rechtmäßig fahren. § 35 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 361/2000 Slg. über den Straßenverkehr.
- Sozialrechtsvorschriften (Fahrtschreiber) Bei der Kontrolltätigkeit wird die Erfüllung der Pflichten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten) in Abhängigkeit von dem Zweck der Reise bzw. von der Entfernung zum Sitz des Betreibers beurteilt (siehe vorigen Ratgeber)
Was wird als Nachtzeit angesehen und wie beeinflusst sie die Arbeitszeit des Fahrers?
Die Nachtzeit wird als Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr definiert. Fällt die Arbeitszeit des Lkw- oder Autobusfahrers (Mitglied der Besatzung) in diesen Zeitabschnitt, wird der genannte Fahrer zwecks der Schicht zu einem „während der Nachtzeit arbeitenden Arbeitnehmer“.
Für die oben genannten Fahrer gilt eine strengere Regel. Die Schichtdauer darf 10 Stunden innerhalb von 24 aufeinanderfolgenden Stunden nicht überschreiten.
Gemäß dem tschechischen Arbeitsgesetzbuch zählen zur Länge der Schicht keine Erholungspausen.
- Beispiel aus der Praxis: Der Fahrer beginnt seine Arbeit um 5:00 Uhr. Da er zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr arbeitet (also während der Nachtzeit), gilt das zehnstündige Limit für ihn.
- Wenn seine Anwesenheit in der Arbeit insgesamt 13 Stunden beträgt, wovon 3 Stunden auf die gesetzlichen Pflichtpausen entfallen, beträgt seine reine Schicht genau 10 Stunden.
- Abweichende Regelung von Arbeitszeit und Ruhezeit der Arbeitnehmer im Verkehrswesen gemäß § 100 Abs. 1 und § 213 Abs. 6 des tschechischen Arbeitsgesetzbuchs
- Allgemeine Bestimmungen über die Arbeitszeit und deren Dauer
Die Straßenverkehrsinspektion führt die Aufsicht über die Einhaltung der Regeln im Straßenverkehr durch. Ihre Befugnisse werden durch mehrere Schlüsselgesetze festgelegt:
- Technische Kontrollen und Verkehrssicherheit: Die Inspektion führt technische Straßenkontrollen durch, beaufsichtigt, dass die Fahrverbote bestimmter Kraftfahrzeuge eingehalten werden, und kontrolliert, ob die Ladung richtig verstaut, befestigt und gesichert ist. § 124 Abs. 13 des Gesetzes Nr. 361/2000 Slg. über den Straßenverkehr
- Niedriggeschwindigkeits-Kontrollwiegung: Die Inspektoren sind befugt, die Niedriggeschwindigkeits-Kontrollwiegung von Kraftfahrzeugen durchzuführen. § 40 Abs. 10 des Gesetzes Nr. 13/1997 Slg. , über die Landverkehrswege
- Staatliche Fachaufsicht im Straßenverkehr: Die INSID übt die staatliche Fachaufsicht im Straßenverkehr in allen Angelegenheiten aus, mit Ausnahme von der Aufsicht über den Taxiverkehr, der Einhaltung von Pflichten gemäß § 9c Abs. 1 Buchst. b) und § 33g Abs. 1 Buchst. c) Ziff. 2. und Abs. 3 des Gesetzes über den Straßenverkehr und den Pflichten von Betreibern der Reisebüros und Reiseagenturen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 181/2011. § 34 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 111/1994 Slg. , über den Straßentransport
Die Straßenverkehrsinspektion (INSID) am Kontrollort
Bei der Straßenkontrolle haben die Inspektoren Befugnisse, die es ihnen ermöglichen, die begangenen Ordnungswidrigkeiten vor Ort zu klären, oder die Unterlagen fürs folgende Verfahren sicherzustellen.
- Befugnis zur Verhängung von Verwarnungen vor Ort: Die Inspektoren sind befugt, Verwarnungen (Geldbuße an Ort und Stelle) wegen der festgestellten Ordnungswidrigkeiten über die Fahrer zu verhängen. Diese Befugnis bezieht sich auf die Situation, wenn ein Fahrer seine Pflichten verletzt. Die häufigsten Verstöße sind z.B. die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, verschiedene Fehler bei der Führung von Aufzeichnungen, der schlechte technische Zustand des Fahrzeugs oder die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts.
- Erhebung von Kautionen: In den gesetzlich festgelegten Fällen ist der Inspektor befugt, Kaution vom Fahrer zu erheben (i. d. R. bis zu einer Höhe von 200 000 CZK). Wird die Kaution an Ort und Stelle nicht entrichtet, ist der Inspektor berechtigt, die Weiterfahrt des Fahrzeugs zu verhindern.
- Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterfahrt: Werden ein gefährlicher Mangel sowie die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (bei der Wägung) oder die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeit festgestellt, ist der Inspektor befugt, die Weiterfahrt zu verbieten, das Abstellen des Fahrzeugs an einem sicheren Ort anzuordnen oder ein technisches Mittel zur Verhinderung der Abfahrt anzuwenden (die sog. „Radkralle“). In bestimmten Fällen ist der Inspektor auch befugt, die Kfz-Kennzeichen und die mit der durchgeführten Beförderung zusammenhängenden Dokumente einzubehalten.
Verhältnis zu den Betreibern und Frachtführern. Es ist nötig zu betonen, dass die INSID keine Verwaltungsverfahren in Sachen Ordnungswidrigkeiten der Betreiber und Frachtführer durchführt. Die INSID nimmt die Rolle der Kontrollbehörde ein. Somit gilt:
- Er führt die Kontrolle durch, erstellt die Protokolle und stellt die Beweise sicher.
- Die festgestellten Verstöße werden an die zuständige Behörde weitergeleitet.
- Für das eigentliche Verwaltungsverfahren und die Verhängung von Geldbußen gegen den Betreiber oder Frachtführer ist die Gemeindebehörde mit erweitertem Wirkungskreis (obecní úřad obce s rozšířenou působností) oder die Verkehrsbehörde (bei den Kreisbehörden und dem Magistrat der Hauptstadt Prag) zuständig.
Die Straßenverkehrsinspektion übt keine Aufsicht über das System der elektronischen Maut aus. Anfragen und Informationen zu dieser Problematik sind auf den Internetseiten der tschechischen Zollverwaltung und des tschechischen Mautsystembetreibers zu finden: https://celnisprava.gov.cz/cz/dalsi-kompetence/myto/Stranky/default.aspx oder https://myto.gov.cz/cs/