Kampf gegen die Korruption

Grundsatzdokumente zur Korruptionsbekämpfung

Die aktuellen Informationen über die Aktivitäten der tschechischen Regierung sowie der Zugang zu den wichtigsten nationalen und internationalen Dokumenten im Bereich der Korruptionsbekämpfung sind auf der Internetseite www.korupce.cz zu finden.

Der Kampf gegen die Korruption auf Grundlage der Regierungskonzeption zur Korruptionsbekämpfung von 2023 bis 2026 umgesetzt, die:

Dienst- und Arbeitsethik

  • ein strategisches Antikorruptionsdokument der tschechischen Regierung darstellt und die Schwerpunkte der Regierungspolitik gegen Korruption zusammenfasst,
  • den Nachdruck auf die Durchsetzung der Antikorruptionsmaßnahmen legt, zu denen die Tschechische Republik sich auf der internationalen Ebene, in der Regierungserklärung oder im legislativen Arbeitsprogramm verpflichtet hat,
  • inhaltlich an das analytische Dokument „Ausgangspunkte für die Schaffung des strategischen Antikorruptionsdokuments der Tschechischen Republik für den Zeitraum nach 2017“ anknüpft,
  • durch den Beschluss der tschechischen Regierung Nr. 228 vom 5. April 2023 genehmigt wurde. 228.

Aufgrund der genehmigten Regierungskonzeption zur Korruptionsbekämpfung von 2023 bis 2026 war der Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung für die Jahre 2025 und 2026 formuliert worden, der durch den Beschluss der tschechischen Regierung Nr. 922 vom 11. Dezember 2024 genehmigt wurde. 922. Der Aktionsplan zur Korruptionsbekämpfung für die Jahre 2025 und 2026 ist in vier Prioritätsbereiche unterteilt (1. leistungsfähige und unabhängige öffentliche Gewalt, 2. Transparenz und offener Zugang zu Informationen, 3. wirtschaftlicher Umgang mit dem Staatsvermögen und 4. Entwicklung der Zivilgesellschaft)

Durch den Beschluss der tschechischen Regierung Nr. 567 vom 23. Juli 2025 wurde die aktualisierte Fassung des ressortinternen Rahmenprogramms zur Korruptionsbekämpfung genehmigt. Die tschechische Regierung wies ihre Mitglieder und Leiter der übrigen zentralen Staatsverwaltungsbehörden an, die Aktualisierung der internen Programme zur Korruptionsbekämpfung in ihrem jeweiligen Zuständigkeits- oder Ressortbereich in Übereinstimmung mit der oben genannten Fassung bis zum 30. Juni 2026 sicherzustellen.

Ressortinternes Programm zur Korruptionsbekämpfung

Aufgrund des ressortinternen Programms zur Korruptionsbekämpfung vom Verkehrsministerium, Az. MD-69237/2025-060/16 vom Februar 2026 (erlassen auf Grundlage des Beschlusses der tschechischen Regierung Nr. 567 vom 23. Juli 2025), erstellte die Straßenverkehrsinspektion (INSID) ihr eigenes internes Programm zur Korruptionsbekämpfung. Dieses Dokument respektiert die vom Ressort vorgegebene Pflichtstruktur und ist verbindlich für alle Beschäftigten der INSID.

Eine der Grundvoraussetzungen für ein gesundes Antikorruptionsklima und eine erfolgreiche Korruptionsbekämpfung in den Verwaltungsbehörden besteht darin, die Berufsethik der Beschäftigten konsequent einzuhalten, durchzusetzen und zu entwickeln sowie die Transparenz des Verwaltungshandelns sicherzustellen.

Gemäß der Bestimmung des § 77 Abs. 1 Buchst. t) des Gesetzes Nr. 234/2014 Slg., über den Staatsdienst, in der jeweils gültigen Fassung ist der Staatsbedienstete verpflichtet, die mittels Dienstvorschrift erlassenen Regeln der Ethik von Staatsbediensteten einzuhalten. Für die bei der Straßenverkehrsinspektion tätigen Staatsbediensteten gilt die Dienstvorschrift des Obersten Staatssekretärs Nr. 3/2023 vom 3. Oktober 2023 über die Regeln der Ethik von Staatsbediensteten. . Die oben genannte Dienstvorschrift ist hier zu finden.

Die bei der Straßenverkehrsinspektion tätigen Staatsbediensteten und die im Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer sind des Weiteren verpflichtet, die im Ethikkodex für die Beschäftigten der INSID enthaltenen Regeln einzuhalten. Diese am 14. April 2026 erlassene interne Vorschrift ist hier zu finden.

Berater und Beratungsorgane

Auf Grundlage des ressortinternen Programms zur Korruptionsbekämpfung veröffentlicht die Straßenverkehrsinspektion bis zum 15. Februar für den vorangegangenen Zeitabschnitt eine Übersicht über die Berater (d. h. die natürlichen und juristischen Personen, einschließlich der Anwälte und Anwaltsbüros), die Beratungsorgane und ihre Mitglieder, deren Dienste sie in diesem Zeitraum verwandte. Die Straßenverkehrsinspektion veröffentlicht ebenfalls die Statuten und Geschäftsordnungen der genannten Beratungsorgane in ihrer jeweils vollständigen und gültigen Fassung.

Nicht in die Übersicht der Berater einbezogen sind natürliche Personen, die an der Ausübung von Verwaltungstätigkeiten kraft Gesetzes mitwirken. Zu den Beratungsorganen zählen ferner keine Kollegialorgane, die kraft Gesetzes oder aufgrund des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses gebildet werden.

Die vertragliche oder vereinbarte Höhe der Einzelvergütung und die Gesamthöhe der für den jeweiligen Zeitraum tatsächlich ausgezahlten Vergütungen werden bei natürlichen Personen in der Übersicht nur dann angeführt, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erteilt.

Die Übersicht über die Berater, Beratungsorgane und ihre Mitglieder, deren Tätigkeit aus öffentlichen Mitteln im zweiten Halbjahr 2025 finanziert wurde, ist hier zu finden.

Kontakte bei Korruptionsverdacht

Im Fall eines Korruptionsverdachts, bzw. einer strafbaren Handlung im Allgemeinen, ist es nötig, eine Strafanzeige bei den Strafverfolgungsbehörden zu erstatten, konkret am besten dann bei der Polizei der Tschechischen Republik oder bei der tschechischen Staatsanwaltschaft, denn nur diese Behörden sind dafür zuständig, ein Verhalten im Hinblick auf die Erfüllung von Straftatbeständen zu prüfen.

Bei bestimmten Straftaten ist es sogar eine gesetzliche Pflicht, deren Verletzung mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht ist. Es handelt sich um das Vergehen der Nichtverhinderung einer Straftat gemäß § 367 des tschechischen Strafgesetzbuchs (tsch-StGB) sowie das Vergehen der Nichtanzeige einer Straftat gemäß § 368 tsch-StGB. Im Falle der Korruption handelt es sich insbesondere um die Bestimmungen über die Bestechlichkeit gemäß § 331 tsch-StGB oder die Bestechung gemäß § 332 tsch-StGB.

Existiert ein Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Straßenverkehrsinspektion, ist es möglich, den Verdacht über den unten genannten Kontakt zu melden:

Informationen über das System zur Meldung einer potenziellen rechtswidrigen Handlung und zum Hinweisgeberschutz gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg., über den Hinweisgeberschutz sind hier zu finden: Meldung der rechtswidrigen Handlung

Existiert ein Verdacht auf Missbrauch der öffentlichen Mittel aus dem Haushalt der Europäischen Union, ist es möglich, sich direkt an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu wenden, und zwar per Post oder durch Ausfüllen eines elektronischen Formulars. Mehr Informationen sind auf der Internetseite des Amtes zu finden: Betrug melden (europa.eu)