Hinweisgebersystem


Meldung potenzieller rechtswidriger Handlungen

Die Straßenverkehrsinspektion erfüllt ihre aus dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg., über den Hinweisgeberschutz hervorgegangenen Pflichten dadurch, dass sie das interne Hinweissystem für die Einreichung und Prüfung von Hinweisen natürlicher Personen eingerichtet hat. Die oben genannten Hinweise betreffen etwaige rechtswidrige Handlungen, die einen Tatbestand einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit erfüllen oder eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union verletzen, und der Hinweisgeber erfährt von der Verletzung im Zusammenhang mit der Arbeit oder einer anderen Tätigkeit für die INSID.

Die INSID bestimmt die zuständige Person, die gemäß dem Gesetz verantwortlich ist, die Hinweise entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Die zuständige Person ist Kamila Chovancová. Die Kontaktangaben der zuständigen Person sind: podnety@insid.gov.cz

Die schriftlichen Hinweise sollen an die oben genannte E-Mail-Adresse eingereicht werden. Die Hinweise in Papierform sollen per Post an die Adresse nábřeží Ludvíka Svobody 1222/12, Nové Město, 110 00 Praha 1 gesendet werden. Auf dem Briefumschlag muss „NEOTEVÍRAT – OZNÁMENÍ WB“ vermerkt werden.

Die mündlichen Hinweise sollen unter der genannten Telefonnummer beziehungsweise persönlich nach vorheriger Vereinbarung mit der zuständigen Person abgegeben werden.

Die INSID schließt die Entgegennahme von Hinweisen einer Person nicht aus, die keine Arbeit oder andere ähnliche Tätigkeit für die INSID gemäß § 2 Abs. 3 Buchst. a), b), h) oder i) des Gesetzes ausübt.

Weitere Informationen über den Hinweisgeberschutz und das Hinweisgebersystem des tschechischen Justizministeriums stehen auf der folgenden Internetseite zur Verfügung: https://oznamovatel.justice.cz/